Drei Wochen Frist ab Zugang der Kündigung

Eine Kündigungist verhandelbar.

Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Eine fristgerechte Kündigungsschutzklage ist der Hebel, mit dem sich eine Abfindung durchsetzen lässt. Wir prüfen Ihre Kündigung und schätzen ein, was realistisch erreichbar ist.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Fachanwältinnen für Arbeitsrecht
  • Oft über die Rechtsschutzversicherung gedeckt
  • Bearbeitung in EU-Rechenzentren
Zwei Berufstätige reichen sich nach einem Beratungsgespräch im Büro die Hand

Klagefrist nach Zugang der Kündigung

3Wochen
Tag 1Tag 21

Nach Tag 21 gilt die Kündigung als wirksam (§ 4 KSchG), auch wenn sie fehlerhaft war.

Frist wahren, jetzt prüfen

3 Wochen

Klagefrist, in der wir Ihren Fall fristwahrend übernehmen

0 EUR

Vorschuss, mit Rechtsschutz oder Prozessfinanzierung

0,5

Bruttomonatsgehälter pro Jahr als üblicher Verhandlungsanker

Die Frist

Drei Wochen entscheiden über Ihren Spielraum.

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Damit entfällt der wichtigste Hebel für eine Abfindung.

Kolleginnen und Kollegen besprechen Unterlagen an einem Bürotisch
01

Die Frist ist nicht verhandelbar

Versäumt ist versäumt. Nach drei Wochen wird auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung rechtskräftig.

02

Abfindung entsteht durch Verhandlung

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung im Vergleich, der auf eine fristgerechte Klage folgt.

03

Das Kostenrisiko ist meist gedeckt

Mit Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren in der Regel für Sie kostenfrei. Ohne Versicherung besprechen wir das Kostenrisiko vorab und transparent.

Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt für eine fristwahrende Klage.

Prüfung starten
Beraterin unterstützt eine Person bei der Eingabe von Daten am Laptop

Der Ablauf

Von der Kündigung zur belastbaren Einschätzung.

  1. 01

    Kurzer Check

    Wenige Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig.

  2. 02

    Ersteinschätzung

    Sie erfahren, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Abfindungshöhe als Verhandlungsanker realistisch ist.

  3. 03

    Anwältin übernimmt

    Auf Wunsch übernimmt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aus dem Omnilex-Netzwerk Ihren Fall, fristwahrend.

Mit der kostenlosen Einschätzung beginnen

Kosten und Kostenrisiko

Sie zahlen nur, wenn Ihre Abfindung steigt.

Es gibt drei legitime Wege, Ihren Fall ohne finanzielles Risiko zu führen. Welcher passt, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung. Sie gehen in keinem Fall in Vorleistung.

Kein Kostenrisiko.
Immer kostenlos

Kostenlose Ersteinschätzung

0EUR

Wir prüfen Ihre Kündigung und schätzen Ihre Abfindungsspanne. Ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.

  • Prüfung, ob die Kündigung angreifbar ist
  • Realistische Abfindungsspanne als Verhandlungsanker
  • Hinweis zur verbleibenden Klagefrist
Kostenlos einschätzen lassen
Mit Rechtsschutzversicherung

Versicherung trägt die Kosten

0EUR Eigenanteil

Besteht eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.

  • Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie
  • Verfahren in der Regel ohne Eigenanteil
  • Auch bei vereinbarter Selbstbeteiligung volle Transparenz
Kostenlos einschätzen lassen
Erfolgsbasiert ohne Vorschuss

Finanzierung über Prozessfinanzierer

0EUR Vorschuss

Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierungs-Partner das Kostenrisiko tragen. Er erhält einen vereinbarten Anteil nur an der zusätzlich erzielten Abfindung.

  • Der Finanzierungspartner trägt das Kostenrisiko
  • Anteil nur an der zusätzlich erzielten Abfindung
  • Wird nichts zusätzlich erreicht, zahlen Sie nichts
Kostenlos einschätzen lassen

Erfolgsbasiert, ehrlich erklärt

Üblicher Anteil des Prozessfinanzierers an der zusätzlich erzielten Abfindung: rund 20 bis 35 Prozent. Der genaue Satz wird vor jeder Beauftragung schriftlich vereinbart. Erreicht der Finanzierer keine höhere Abfindung, entstehen Ihnen keine Kosten.

Person füllt im Beratungsgespräch Unterlagen aus

Ein pauschales anwaltliches Erfolgshonorar ist in Deutschland für diese Fälle nicht generell zulässig. Die erfolgsbasierte Variante läuft daher über einen Prozessfinanzierer oder über Ihre Rechtsschutzversicherung. Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt.

Leistung und Kosten

Transparent, bevor Sie sich entscheiden.

Drei klar abgegrenzte Schritte. Sie entscheiden nach der kostenlosen Einschätzung, ob und wie es weitergeht. Die genannten Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt.

Ersteinschätzung

Kostenlosohne Verpflichtung

Wir prüfen Ihre Angaben und ordnen Ihre Lage ein.

  • Prüfung, ob die Kündigung angreifbar ist
  • Realistische Abfindungsspanne als Anker
  • Klarer Hinweis zur verbleibenden Klagefrist
  • Empfehlung für den nächsten Schritt
Kostenlos starten

Aussergerichtliche Vertretung

Empfohlen
Nach RVGmeist über Rechtsschutz gedeckt

Eine Anwältin verhandelt direkt mit dem Arbeitgeber, bevor es vor Gericht geht.

  • Mandatsübernahme durch eine Fachanwältin
  • Aussergerichtliche Verhandlung der Abfindung
  • Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Kostenrahmen vorab schriftlich bestätigt
Vertretung anfragen

Kündigungsschutzklage

Nach RVGKostenrisiko vorab geklärt

Fristgerechte Klage beim Arbeitsgericht, der übliche Weg zum Vergleich.

  • Fristwahrende Klageeinreichung (§ 4 KSchG)
  • Vertretung im Gütetermin und in der Verhandlung
  • Verhandlung des Vergleichs samt Abfindung
  • Rechtsschutzdeckung oder Kostenrisiko vorab geklärt
Klage prüfen lassen

Ein Erfolgshonorar ist nach deutschem Recht nur in eng begrenzten Fällen zulässig (§ 4a RVG). Ob es für Ihren Fall in Frage kommt, klären wir offen im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Was Sie vorab wissen sollten.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung durch eine fristgerechte Kündigungsschutzklage und die Verhandlung, die daraus folgt. Genau dort setzen wir an.

Was kostet mich das?

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Anwaltliche Vertretung wird nach dem RVG abgerechnet und ist mit Rechtsschutzversicherung in der Regel für Sie kostenfrei. Ohne Versicherung klären wir das Kostenrisiko vorab und schriftlich.

Gibt es ein Erfolgshonorar?

Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland nur in eng begrenzten Fällen zulässig (§ 4a RVG). Wir prüfen offen, ob es für Ihren Fall in Frage kommt, und versprechen nichts, was rechtlich nicht haltbar ist.

Wie schnell muss ich handeln?

Schnell. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt für eine fristwahrende Klage.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden in EU-Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Falls genutzt. Keine Weitergabe an Dritte.

Berufstätige im Beratungsgespräch in einem modernen Büro
Vertrag und Stift werden bei einem Beratungstermin übergeben

Drei Wochen ab Zugang der Kündigung

Die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs.

Kostenlose Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Verpflichtung. Sie entscheiden danach, ob eine Anwältin übernehmen soll.

Kündigung prüfen lassen

Kostenlos. Unverbindlich. Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.