Die Frist ist hart
Verpasst ist verpasst. Nach drei Wochen ist auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung wirksam.
Die meisten Kündigungen sind angreifbar. Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Kündigung wirksam ist und welche Abfindung realistisch drin ist. Frist: drei Wochen ab Zugang.
Klagefrist nach Zugang
Jeder Tag zählt. Nach Tag 21 ist die Kündigung wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.
Warum jetzt
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht sein. Danach gilt die Kündigung als wirksam, egal wie fehlerhaft sie war.
Verpasst ist verpasst. Nach drei Wochen ist auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung wirksam.
Es gibt selten einen Anspruch auf Abfindung. Es gibt einen Hebel: eine fristgerechte Klage. Den nutzen wir.
Mit Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren für Sie meist kostenlos. Ohne: Erfolgshonorar-Modelle.
Warten kostet Sie Ihren Hebel. Der Check dauert drei Minuten.
Jetzt startenIn drei Schritten
Wenige Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Keine juristische Vorkenntnis nötig.
Sie erfahren, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Abfindungshöhe realistisch ist.
Auf Wunsch übernimmt eine Arbeitsrechts-Anwält:in aus dem Omnilex-Team Ihren Fall, fristwahrend.
FAQ
Meist nicht automatisch. Die Abfindung entsteht in der Praxis durch eine fristgerechte Kündigungsschutzklage und die Verhandlung, die daraus folgt. Genau dort setzen wir an.
Die Einschätzung ist kostenlos. Das Verfahren ist mit Rechtsschutzversicherung in der Regel für Sie kostenlos. Ohne Versicherung besprechen wir ein Erfolgshonorar-Modell.
Sehr schnell. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Je früher Sie den Check machen, desto mehr Spielraum bleibt.
Ihre Angaben werden in EU-Rechenzentren verarbeitet und nur zur Bearbeitung Ihres Falls genutzt. Keine Weitergabe an Dritte.
Kostenlose Einschätzung in drei Minuten. Keine Verpflichtung.
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