Die Frist ist nicht verhandelbar
Versäumt ist versäumt. Nach drei Wochen wird auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung rechtskräftig.
Viele Kündigungen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Eine fristgerechte Kündigungsschutzklage ist der Hebel, mit dem sich eine Abfindung durchsetzen lässt. Wir prüfen Ihre Kündigung und schätzen ein, was realistisch erreichbar ist.

Klagefrist nach Zugang der Kündigung
Nach Tag 21 gilt die Kündigung als wirksam (§ 4 KSchG), auch wenn sie fehlerhaft war.
3 Wochen
Klagefrist, in der wir Ihren Fall fristwahrend übernehmen
0 EUR
Vorschuss, mit Rechtsschutz oder Prozessfinanzierung
0,5
Bruttomonatsgehälter pro Jahr als üblicher Verhandlungsanker
Die Frist
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war. Damit entfällt der wichtigste Hebel für eine Abfindung.

Versäumt ist versäumt. Nach drei Wochen wird auch eine offensichtlich unwirksame Kündigung rechtskräftig.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung im Vergleich, der auf eine fristgerechte Klage folgt.
Mit Rechtsschutzversicherung ist das Verfahren in der Regel für Sie kostenfrei. Ohne Versicherung besprechen wir das Kostenrisiko vorab und transparent.
Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt für eine fristwahrende Klage.
Prüfung starten
Der Ablauf
Wenige Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis und zur Kündigung. Juristische Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Sie erfahren, ob die Kündigung angreifbar ist und welche Abfindungshöhe als Verhandlungsanker realistisch ist.
Auf Wunsch übernimmt eine Fachanwältin für Arbeitsrecht aus dem Omnilex-Netzwerk Ihren Fall, fristwahrend.
Kosten und Kostenrisiko
Es gibt drei legitime Wege, Ihren Fall ohne finanzielles Risiko zu führen. Welcher passt, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung. Sie gehen in keinem Fall in Vorleistung.
Wir prüfen Ihre Kündigung und schätzen Ihre Abfindungsspanne. Ohne Verpflichtung, ohne versteckte Kosten.
Besteht eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, übernimmt der Versicherer Anwalts- und Gerichtskosten. Wir holen die Deckungszusage für Sie ein.
Ohne Versicherung kann ein Prozessfinanzierungs-Partner das Kostenrisiko tragen. Er erhält einen vereinbarten Anteil nur an der zusätzlich erzielten Abfindung.
Erfolgsbasiert, ehrlich erklärt
Üblicher Anteil des Prozessfinanzierers an der zusätzlich erzielten Abfindung: rund 20 bis 35 Prozent. Der genaue Satz wird vor jeder Beauftragung schriftlich vereinbart. Erreicht der Finanzierer keine höhere Abfindung, entstehen Ihnen keine Kosten.

Ein pauschales anwaltliches Erfolgshonorar ist in Deutschland für diese Fälle nicht generell zulässig. Die erfolgsbasierte Variante läuft daher über einen Prozessfinanzierer oder über Ihre Rechtsschutzversicherung. Anwaltskosten richten sich nach dem RVG und werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt.
Leistung und Kosten
Drei klar abgegrenzte Schritte. Sie entscheiden nach der kostenlosen Einschätzung, ob und wie es weitergeht. Die genannten Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden vor jeder Beauftragung schriftlich bestätigt.
Wir prüfen Ihre Angaben und ordnen Ihre Lage ein.
Eine Anwältin verhandelt direkt mit dem Arbeitgeber, bevor es vor Gericht geht.
Fristgerechte Klage beim Arbeitsgericht, der übliche Weg zum Vergleich.
Ein Erfolgshonorar ist nach deutschem Recht nur in eng begrenzten Fällen zulässig (§ 4a RVG). Ob es für Ihren Fall in Frage kommt, klären wir offen im Erstgespräch.
Häufige Fragen
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis entsteht die Abfindung durch eine fristgerechte Kündigungsschutzklage und die Verhandlung, die daraus folgt. Genau dort setzen wir an.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Anwaltliche Vertretung wird nach dem RVG abgerechnet und ist mit Rechtsschutzversicherung in der Regel für Sie kostenfrei. Ohne Versicherung klären wir das Kostenrisiko vorab und schriftlich.
Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland nur in eng begrenzten Fällen zulässig (§ 4a RVG). Wir prüfen offen, ob es für Ihren Fall in Frage kommt, und versprechen nichts, was rechtlich nicht haltbar ist.
Schnell. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Je früher die Prüfung erfolgt, desto mehr Spielraum bleibt für eine fristwahrende Klage.
Ihre Angaben werden in EU-Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Falls genutzt. Keine Weitergabe an Dritte.


Drei Wochen ab Zugang der Kündigung
Kostenlose Ersteinschätzung in wenigen Minuten. Ohne Verpflichtung. Sie entscheiden danach, ob eine Anwältin übernehmen soll.
Kündigung prüfen lassenKostenlos. Unverbindlich. Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.